Die Höhe der Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die StBVV regelt, dass die Vergütung zum einen vom individuellen Aufwand und zum anderen von weiteren Faktoren, wie bspw. der Bruttoeinkünfte, der Umsatzerlöse oder der Bilanzsumme abhängig ist.
Die StBVV schreibt eine Vergütung in einer gewissen Bandbreite vor, die je nach individuellem Aufwand variieren kann.
Für gewisse wiederkehrende Tätigkeiten besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pauschalvergütung.
Gemäß StBVV kann für gewisse nicht geregelte Tätigkeiten eine Zeitgebühr vereinbart werden.